Lohnbuchhaltung

  • Erstellen Ihrer lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften
  • Übermittlung der monatlichen und jährlichen Meldungen (DEÜV)
  • Versenden der Lohnsteueranmeldungen und -bescheinigungen (ELSTER) 
  • digitaler Datentransfer zwischen Buchführungsbüro und Mandant 
  • Formular- und Bescheinigungswesen für Ihre Mitarbeiter
  • Digitales Archiv für alle Abrechnungen und Meldungen,
    digitale Mitarbeiterakte
     

*DATAC Buchführungsbüros arbeiten nach den Vorschriften des § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes. Rechts- und Steuerberatung gehört nicht zum Leistungsumfang eines Buchführungsbüros.

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